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Zahnersatz – Zusatzversicherungen sorgfältig prüfen

In letzter Zeit machen zahlreiche Krankenkassen von sich reden, weil sie die Beiträge für ihre Zahnzusatzversicherungen erhöhen. Die Steigerungsrate bewegt sich zwischen zehn und vierzig Prozent. Wenn ihre Ausgaben sich auf Dauer als höher erweisen als zuvor kalkuliert, haben private Krankenkassen die Berechtigung dazu. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der entsprechenden Mitteilung seine Zusatzversicherung zu kündigen.

Sollte man das Recht auf Sonderkündigung wahrnehmen?

Diese Frage bedarf einer genauen Klärung; eine Kündigung ist auf keinen Fall empfehlenswert, wenn eine größere Zahnbehandlung ansteht oder gar Zahnersatz geplant ist. Immerhin hat die neue Versicherung das Recht, die Zahlung für geplante oder bereits laufende Zahnbehandlungen abzulehnen. Auch muss man bei Abschluss einer neuen Versicherung damit rechnen, dass es eine Wartezeit von mehreren Monaten gibt, bevor Kosten übernommen werden. Experten empfehlen, bei der bestehenden Versicherung genaue Erkundigungen über eventuell günstigere Zahntarife einzuholen und dann abzuwägen, ob die dann geringeren Leistungen ausreichen.

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